Ein EU-Handbuch für die Entwicklung von Wohlfühlprogrammen

Das vorliegende EU-Handbuch wurde im Rahmen des THRIVE@WORK-Projekts entwickelt, das darauf abzielt, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern, indem es Personalfachleute, Ausbilder:innen in der Berufsbildung, CEOs und Eigentümer:innen von Unternehmen dazu ermutigt, Ressourcen bereitzustellen und in Programme zu investieren für das psychosoziale Wohlbefinden ihrer Angestellten.

Ziel dieses EU-Handbuchs ist es, Personalfachleuten bei der Entwicklung von Wohlfühlprogrammen zu helfen und dabei Best Practices, bestehende Lücken und praktische Anleitungen zum Wohlergehen am Arbeitsplatz zu nutzen, damit ihre Mitarbeitenden erfolgreich sein können.

 Das Handbuch enthält wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen zu Richtlinien und Initiativen zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Best Practices, bestehende Lücken auf nationaler und EU-Ebene sowie praktische Anleitungen für alle Personalfachkräfte, Berufsbildungsausbilder:innen und CEOs, die das Wohlbefinden und die Produktivität ihrer Mitarbeitenden fördern und darin investieren möchten.

  1. Lade das frei verfügbare Handbuch von der Website herunter (https://thriveatworkproject.eu/resources/)
  2. Lies die 6 Kapitel im Handbuch:

Kapitel 1: Was ist Wohlbefinden und warum ist es wichtig?

Kapitel 2: Faktoren zur Unterstützung einer erfolgreichen Umsetzung des Wohlbefindens.

Kapitel 3: So planst du ein gesundes Wohlfühlprogramm.

Kapitel 4: Interne Fähigkeiten, Ressourcen und Indikatoren zur Unterstützung eines Wohlfühlprogramms.

Kapitel 5: Die Umsetzungsphase: Leitlinien und Maßnahmen zur Programmumsetzung und zum Risikomanagement

Kapitel 6: Bewertung und Nachbereitung.

Kapitel 7: Wie du dafür sorgst, dass das Wohlbefinden in deiner Organisation haften bleibt.

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.

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